Vermeiden Sie teure Abmahnungen durch Beachtung der „EU Richtlinie für die Verwendung von Kundendaten inkl. Cookies.

Verwenden Sie Cookies auf Ihrer Website? Wenn ja, sind Sie gesetzlich zur Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ verpflichtet. Fand diese lange Zeit wenig Beachtung, wird deren Umsetzung in den letzten Monaten jedoch verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. Vor allem bei großen, bekannten Anbietern  ist die Umsetzung der Richtlinie verstärkt zu beobachten.

cookies-435296_1280Wir möchten Ihnen relevante Information als Hilfestellung zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie anbieten.
Die umgangssprachlich bezeichnete „Cookie-Richtlinie“ – gemeint ist die E-Privacy-Richtlinie Richtlinie 2009/136/EG  – ist eine EU-Richtlinie, welche darauf abzielt, den Datenschutz für Internet User zu erhöhen. In Österreich erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in § 96 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG).

In einem Cookie werden verschiedene personenbezogene Daten gespeichert, wie zum Beispiel Waren im Warenkorb eines Onlineshops. Nutzer sollen der Verwendung von Cookies beim Besuch einer Website zustimmen können.
Für österreichische Website-Betreiber ist es daher verpflichtend, Benutzer darüber zu informieren,

  • welche personenbezogenen Daten er ermittelt, verarbeitet und übermittelt,
  • auf welcher Rechtsgrundlage und
  • für welche Zwecke dies erfolgt,
  • für wie lange die Daten gespeichert werden.

Ein Problem im Zusammenhang mit der Informationspflicht sind alle Fremddienste (z.B. Web Tracking Tools wie Google Analytics, Social Plugins etc.), bei

denen der genaue Umfang der abgefragten und gespeicherten Informationen nicht bekannt ist. Eine datenschutzrechtlich einwandfreie Information ist hier derzeit nur in Ansätzen durchführbar.
Deshalb ist es ratsam, die Mindestanforderungen der Richtlinie umzusetzen.

  • Mit einer gut sichtbaren Einblendung, eines sogenannten „Overlays“ (z.B. ganz unten, oben oder auch mittig auf der Website) wird der Besucher auf die Verwendung von Cookies hingewiesen. Außerdem wird er darüber aufgeklärt, dass er die Möglichkeiten zur Verwendung von Cookies in den Browsereinstellungen selbst verändern kann (Beispielseite: www.schwaz.at).
  • Über einen „OK“-Button wird die aktive Zustimmung des Users zur Verwendung der Cookies eingeholt.
  • Über einen Info-Button kann der Besucher vor der Einwilligung detaillierte Informationen zu den eingesetzten Cookies bzw. die gesamte Datenschutzerklärung abrufen. Dies kann im Website-Impressum oder einer eigenen Unterseite erfolgen.

Gerne führen wir die Integration dieses Hinweises auf Ihrer Homepage durch. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, beraten wir Sie gerne im Detail. Sie erreichen uns unter 0676.9105559 oder info@absolutinternet.